PKW & Anhänger

PKW & Anhänger

Klasse B

PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

18 Jahre beim Begleiteten Fahren 17 bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch- psychologischer Untersuchung) 17

ohne Befristung

nicht erforderlich

AM, L

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Schlüsselzahl B197 Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde: - mind. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der benötigten Fahrstunden. - Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden. - Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt. - Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach mind. 10 Fahrstunden + einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich. Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen: - Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden.

Klasse BE

PKW oder leichter LKW und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

18 Jahre beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

ohne Befristung

erforderlich, Klasse B

keine

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Schlüsselzahl B96 Durch die Erweiterung vom Führerschein der Klasse B auf B96 ist es jedem Inhaber gestattet, Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zu führen. Die maximale Gesamtmasse des Gespanns samt Anhänger darf allerdings nicht mehr als 4250 kg betragen. Für das Führen von Zugfahrzeug inklusive Anhänger mit jeweils maximal 3.500 kg wird der Anhängerführerschein BE notwendig. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden. Das Mindestalter für B96 beträgt ebenfalls 18 Jahre, beziehungsweise 17 Jahre beim Führerschein mit Begleitperson.