Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung) bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Eine Förderung per Bildungsgutschein durch Ihren Kostenträger ist für alle Lehrgänge möglich! In einem unverbindlichen Informationsgespräch besprechen wir gerne Ihre individuellen Teilnahmemöglichkeiten.
Im folgenden finden Sie unser Angebot an Lehrgangstypen und Maßnahmen. Sie richten sich an die verschiedensten Zielgruppen.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten und mindestens 21 Jahre alt sind.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Güterverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Güter zu befördern.
Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Personenverkehr aufnehmen möchten und mindestens 23 Jahre alt sind.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Personenverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Personen zu befördern.
Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im Bereich Güterkraftverkehr (Nah- oder Fernverkehr) tätig werden wollen oder sich qualifizieren möchten und mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Güterverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Güter zu befördern.
Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten.
Mit der Auffrischung und dem Neuerwerb von umfangreichen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten wird der Grundstein für einen erfolgreichen beruflichen Neu- oder Wiedereinstieg gelegt.
Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen aus dem Bereich SGBII/ SGBIII, die im Bereich Güterverkehr eine berufliche Tätigkeit anstreben.
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterverkehr durchführen, möchten eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E oder CC/E erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zusätzlich einen Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.
Das erforderliche Mindestalter ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.
Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben je nach Berufsgattung umfassende Kenntnisse in den Bereichen:
Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte LKW-/Bus-Fahrer mit gültiger Grundqualifikation jedoch ohne gültige Schlüsselnummer „95“, die im Bereich Güterverkehr arbeiten möchten.
LKW-/Bus. Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.
Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C/D waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
Module aus 3 Kenntnisbereichen
Aktueller Eintrag der Schlüsselnummer „95“ in den Führerschein
Die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse B, C1 oder C die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr bzw. im Transport mit Gefahrgut aufnehmen möchten
Nach erfolgreicher Teilnahme am ADR Basiskurs und Aufbaukurs Tank dürfen Gefahrguttransporte als Stückgut und in loser Schüttung sowie in Tanks (außer Kl. 1+7) durchgeführt werden.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr bzw. im Transportgewerbe (z. Bsp. als Verlader) aufnehmen möchten
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten und mindestens 21 Jahre alt sind.
Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, dem Teilnehmer durch eine fundierte und zeitgemäße Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und ihm dadurch eine optimale Chance für einen Einstieg als Berufskraftfahrer ins Berufsleben zu schaffen.
Nach Abschluss der gesamten Teilqualifizierung (TQ1) ist der Teilnehmer optimal für den Arbeitsmarkt gerüstet und hat die Möglichkeit die Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr vor der IHK zu absolvieren.
Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer
Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, dem Teilnehmer durch eine fundierte und zeitgemäße Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und ihm dadurch eine optimale Chance für einen Einstieg als Berufskraftfahrer ins Berufsleben zu schaffen.
Nach Abschluss der gesamten Teilqualifizierung (TQ3) ist der Teilnehmer optimal für den Arbeitsmarkt gerüstet und hat die Möglichkeit die Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr vor der IHK zu absolvieren
Wir machen junge, arbeitssuchende Menschen mobil und qualifizieren die Teilnehmer berufsfachlich und persönlich, so dass sie in der Logistikbranche eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Kraftfahrer aufnehmen können.
Zielsetzung des Projekts ist es, die Teilnehmer berufsfachlich und persönlich so zu qualifizieren, dass sie in der Logistikbranche eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Kraftfahrer aufnehmen können.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Teilnehmer in drei Qualifizierungsfelder geschult:
Das Bildungsangebot richtet sich dabei an Beschäftigte, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die das Ziel verfolgen, eine Tätigkeit im Transportwesen aufzunehmen, aber nicht über eine Berufsausbildung in der Branche verfügen. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden angenommen.