Weiterbildung

Weiterbildung

Investieren Sie in Ihre Zukunft!


Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung) bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. 

Eine Förderung per Bildungsgutschein durch Ihren Kostenträger ist für alle Lehrgänge möglich! In einem unverbindlichen Informationsgespräch besprechen wir gerne Ihre individuellen Teilnahmemöglichkeiten.
Im folgenden finden Sie unser Angebot an Lehrgangstypen und Maßnahmen. Sie richten sich an die verschiedensten Zielgruppen.

C/CE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten und mindestens 21 Jahre alt sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 7 Buchstabe b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

Inhalte

  • Führerscheinausbildung der Klasse C/CE in Theorie und Praxis
  • Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Lehrgang

Ziel

Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Güterverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Güter zu befördern.

Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.

D/DE

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Personenverkehr aufnehmen möchten und mindestens 23 Jahre alt sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 23 Jahre (Ausnahmen davon ergeben sich aus § 10 Absatz 1 lfd. Nummer 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B > 2 Jahre
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg
  • Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)

Inhalte

  • Führerscheinausbildung der Klasse D/DE in Theorie und Praxis
  • Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Lehrgang

Ziel

Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Personenverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Personen zu befördern.

Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.

C1/C1E einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im Bereich Güterkraftverkehr (Nah- oder Fernverkehr) tätig werden wollen oder sich qualifizieren möchten und mindestens 18 Jahre alt sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

Inhalte

  • Führerscheinausbildung der Klasse C1/C1E in Theorie und Praxis
  • Notwendige ärztliche und augenärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Lehrgang

Ziel

Der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E qualifiziert zur Ausübung des Berufes „Kraftfahrer im Güterverkehr“ national und international (je nach Vorbesitz zusätzliche GQ nötig). Nach Absolvieren dieser Maßnahme sind die Qualifizierten befähigt, Güter zu befördern.

Die Fahrer/innen werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben praxisorientiert ausgebildet. Sie sollen mit modernen Nutzfahrzeugen wirtschaftlich und umweltschonend fahren können und sich kundenorientiert verhalten.

Perfektions-Fahrtraining, Perfektions-Wechselbrückentraining für Führerscheininhaber (LKW)

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder C
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
  • Gültiges Ausweisdokument

Inhalte

  • Auffrischung von Kenntnissen
  • Neuerungen in den Rechtsvorschriften
  • Neue Fahrzeugtechnologien
  • Digitaler Tachograph
  • Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Praxis- und Rangiertraining

Ziel

Mit der Auffrischung und dem Neuerwerb von umfangreichen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten wird der Grundstein für einen erfolgreichen beruflichen Neu- oder Wiedereinstieg gelegt.

Beschleunigte Grundqualifikation (gem. BKrFQG/BKrFQV)

Zielgruppe

Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen aus dem Bereich SGBII/ SGBIII, die im Bereich Güterverkehr eine berufliche Tätigkeit anstreben.

Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterverkehr  durchführen, möchten eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E oder CC/E erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zusätzlich einen Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 – 21 oder 23 Jahre

Das erforderliche Mindestalter ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
  • Gültiges Ausweisdokument

Inhalte

Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben je nach Berufsgattung umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

  • Ladungssicherung
  • Sozialvorschriften und Vorschriften im Personenverkehr
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Allgemeine Grundlagen der Fahrzeugtechnik und Fahrphysik
  • Praktische Fahrausbildung im öffentlichen Straßenverkehr mit Grundfahraufgaben
  • Abfahrtskontrolle
  • Wirtschaftliche Fahrweise
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Verhalten in Notfällen und gegenüber Fahrgästen
  • Risiken des öffentlichen Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Berufskraftfahrerweiterbildung (LKW und Bus) gem. BKrFQG
(insgesamt 5 Module, 35 Zeitstunden)

Zielgruppe

Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte LKW-/Bus-Fahrer mit gültiger Grundqualifikation jedoch ohne gültige Schlüsselnummer „95“, die im Bereich Güterverkehr arbeiten möchten.

Zugangsvoraussetzungen

LKW-/Bus. Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.

Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.

35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.

Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.

Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C/D waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.

Inhalte

Module aus 3 Kenntnisbereichen

  • Kenntnisbereich 1:
    Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 
  • Kenntnisbereich 2:
    Anwendung der Vorschriften 
  • Kenntnisbereich 3:
    Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik 

Ziel

Aktueller Eintrag der Schlüsselnummer „95“ in den Führerschein

Die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.

Gefahrgutausbildung (ADR/GGVSEB) ADR Basis und Tank

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse B, C1 oder C  die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr bzw. im Transport mit Gefahrgut aufnehmen möchten

Zugangsvoraussetzungen

  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B, C1 oder C
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
  • Gültiges Ausweisdokument

Inhalte

  • Allgemeine Vorschriften/ allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Ziel

Nach erfolgreicher Teilnahme am ADR Basiskurs und Aufbaukurs Tank dürfen Gefahrguttransporte als Stückgut und in loser Schüttung sowie in Tanks (außer Kl. 1+7) durchgeführt werden.

Ladungssicherung LKW

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit vorhandener Fahrerlaubnis Klasse  C1 oder C  die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr bzw. im Transportgewerbe (z. Bsp. als Verlader) aufnehmen möchten

Zugangsvoraussetzungen

  • Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder C
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Persönliches Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
  • Gültiges Ausweisdokument

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
  • Stabilität der Fahrzeugaufbauten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnen der Ladungssicherung
  • Praktische Übungen zur Ladungssicherung

Anschlussfähige Teilqualifikation TQ 1 Berufskraftfahrer TQ 1 – Güter befördern

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen möchten und mindestens 21 Jahre alt sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreinungsregister Flensburg

Inhalte

  • Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE
  • Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (BKrFQG)
  • ADR Gefahrgutausbildung  ADR-Basiskurs Stück- und Schüttgut
  • ADR Gefahrgutausbildung Aufbaukurs Tank
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • LKW-Ladekranausbildung gem. BGG 921
  • Gabelstaplerausbildung
  • Perfektions- und Wechselbrückentraining LKW
  • Betriebliche Ausbildungsphase

Ziel

Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, dem Teilnehmer durch eine fundierte und zeitgemäße Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und ihm dadurch eine optimale Chance für einen Einstieg als Berufskraftfahrer ins Berufsleben zu schaffen.

Nach Abschluss der gesamten Teilqualifizierung (TQ1) ist der Teilnehmer optimal für den Arbeitsmarkt gerüstet und hat die Möglichkeit die Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr vor der IHK zu absolvieren.

Anschlussfähige Teilqualifikation TQ 3 Berufskraftfahrer TQ 3 – Personen befördern

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Führungszeugnis (kein Busführerschein bei erheblichen Vorstrafen)
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B > 2 Jahre
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreinungsregister Flensburg

Inhalte

  • Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D/DE
  • Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (BKrFQG
  • Nutzfahrzeugtechnik Vertiefungsmodul Berufskraftfahrer im Personenverkehr
  • Perfektionstraining Bus
  • Betriebliche Ausbildungsphase

Ziel

Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, dem Teilnehmer durch eine fundierte und zeitgemäße Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und ihm dadurch eine optimale Chance für einen Einstieg als Berufskraftfahrer ins Berufsleben zu schaffen.

Nach Abschluss der gesamten Teilqualifizierung (TQ3) ist der Teilnehmer optimal für den Arbeitsmarkt gerüstet und hat die Möglichkeit die  Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr vor der IHK zu absolvieren

Botenfahrer/in, Auslieferungsfahrer/in, Umschulung Servicefahrer/in

Zielgruppe

Wir machen junge, arbeitssuchende Menschen mobil und qualifizieren die Teilnehmer berufsfachlich und persönlich, so dass sie in der Logistikbranche eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Kraftfahrer aufnehmen können.

Zielsetzung des Bildungsangebotes und Zielgruppe

Zielsetzung des Projekts ist es, die Teilnehmer berufsfachlich und persönlich so zu qualifizieren, dass sie in der Logistikbranche eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Kraftfahrer aufnehmen können.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Teilnehmer in drei Qualifizierungsfelder geschult:

  • Bewerbungscoaching und Bildungsbegleitung
  • Vorbereitung auf die Prüfungen zum Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis Kl. B
  • Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Berufsfeld: Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse sowie persönlicher und sozialer Kompetenzen

Das Bildungsangebot richtet sich dabei an Beschäftigte, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die das Ziel verfolgen, eine Tätigkeit im Transportwesen aufzunehmen, aber nicht über eine Berufsausbildung in der Branche verfügen. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden angenommen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 17 ¾ Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung gem. FeV
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Fahreignungsregister Flensburg

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!