mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
16 Jahre
ohne Befristung
nicht erforderlich
keine
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h.
mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
16 für bbH 40 km/h 18 für bbH 60 km/h
ohne Befristung
nicht erforderlich
L, AM
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen